
Ab sofort können nun auch europäische Spieler den, zuvor auf amerikanischen World of Warcraft-Servern getesteten, Service der Gegenstandswiederherstellung über das Battle.net-Ticketsystem nutzen. Welche Bedingungen dieses Feature beinhaltet, könnt ihr unter "weiterlesen" einsehen.
Die neue Hilfe soll euch erleichtern, versehentlich verkaufte, zerstörte oder entzauberte Gegenstände wiederzubekommen. Um diesen Service nutzten zu können, müsst ihr auf euren Battle.net Account einloggen und unter World of Warcraft den neuen Punkt der Gegenstandswiederherstellung auswählen.
Folgend eine Auflistung der Regeln, die diesem System unterliegen:
- "Accounts that are in good standing." Es kommen nur Accounts infrage, die weder Strafen noch Suspendierungen aufweisen.
- Eine Wiederherstellung alle 30 Tage. Da man mit einer Aktion auch mehrere Gegenstände wiederherstellen kann, ist diese Limitierung nicht allzu streng. Ihr solltet dennoch genau überlegen, wann und wofür ihr diese Gelegenheit nutzt.
- Nur verkaufte, zerstörte oder entzauberte Gegenstände können zurückgeholt werden.
- Dies schließt den Verlust durch andere Arten, wie zum Beispiel durch Handel, Crafting und Benutzen (Konsumieren) aus.
- Entzauberte Gegenstände werden nochmal extra vom Customer Support untersucht und gegenenfalls abgelehnt.
- Gegenstände, die nicht auf der Liste vom Battle.net-Account auftreten, können generell nicht wiederhergestellt werden.
- Bei erfolgreicher Wiederherstellung bekommt ihr die Gegenstände auf den Postweg zugeschickt.
- Zerstörte und verkaufte Gegenstände werden sofort nach Absenden des Webformulars dem Spieler zukommen. Der Brief hat den entsprechenden Goldwert vom Verkauf als Nachnahmegebühr.
- Bei entzauberten Gegenständen kann es etwas dauern, da hier ein Ticket geöffnet wird, weil der Customer Support die entsprechenden Verzauberungsmaterialien aus dem Inventar des Spielers entfernen muss. (Wenn dies nicht möglich ist, wird es aller Vorraussicht nach nicht möglich sein, den Gegenstand wiederherzustellen.)
Quelle